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Klimaregulierung wird konkret. Insbesondere die neue Norm SIA 390/1 setzt wegweisende Standards für mehr Transparenz und rüstet den Schweizer Gebäudepark optimal für Netto-Null. Die spezifischen Vorgaben zur THG-Bilanzierung sorgen für mehr Verbindlichkeit und fördern die tatsächliche Vermeidung von Emissionen.
Ökobilanzierung wird noch wichtiger: Eigentümer, Entwickler und Planende müssen frühzeitig THG-Optimierung einplanen. Aus "Kann man machen" wird immer mehr "Muss man machen!" - CO2 wird zu einer Währung, so geschäftsrelevant wie CHF.
Die gesetzlichen Vorgaben für nachhaltiges Bauen werden zunehmend strenger. Nachhaltigkeit ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit.
Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG) von 2023 setzt das Ziel, den Schweizer Gebäudepark bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Fokus steht die Reduzierung der Betriebsenergie durch Technologien wie Wärmepumpen und CO2-arme Baustoffe. Gleichzeitig fördert das Gesetz innovative Lösungen zur CO2-Speicherung, etwa durch CO2-bindende Baumaterialien.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Anstrengungen durch neue Regulierungen & Normen wie die MuKEn, die SIA 390/1 und die EU-CSRD verstärkt. Diese schaffen klare Rahmenbedingungen für die Vermeidung von Emissionen und fördern die Transparenz im Bausektor. Im Folgenden geben wir einen Überblick.
Im November 2024 hat der Bund beschlossen, dass Kantone künftig Grenzwerte für graue Energie in Gebäuden festlegen müssen - ein entscheidender Schritt zur Reduktion der gesamten CO2-Emissionen im Bauwesen. Der aktuelle Entwurf, über den 2025 abgestimmt wird, legt diese Werte fest: 13 kg CO2-Äquivalente/m² für Einfamilienhäuser und 12 kg CO2-Äquivalente/m² für Mehrfamilienhäuser. Basel-Stadt prüft zudem eine Koppelung mit einer Lenkungsabgabe, die emissionsintensive Neubauten verteuern und Abrissprojekte unattraktiver machen könnte.
Seit Februar 2024 ersetzt die Norm SIA 390/1 die bisherige SIA 2040 und definiert neue CO2-Grenzwerte. Obwohl sie nicht gesetzlich verpflichtend ist, bietet sie eine Methodik zur Vorbereitung auf regulatorische Veränderungen. Die Zusatzanforderungen sorgen für eine bessere Balance zwischen Erstellung, Betrieb und Mobilität.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Sie erfordert eine umfassende Offenlegung von ESG-Daten und legt den Fokus auf die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekte auf das Unternehmen sowie umgekehrt. Besonders relevant ist die Berichterstattung über Scope 3-Emissionen, die für Bau- und Immobilienunternehmen einen signifikanten Anteil an den Gesamtemissionen ausmachen.
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, plant der Bundesrat ähnliche Regelungen. Im Juni 2024 wurde eine Vernehmlassung eröffnet, die sich an den Kriterien der CSRD orientieren. Zukünftig sollen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von 25 Millionen Franken oder einem Umsatz von 50 Millionen Franken verpflichtet werden, über klimarelevante Risiken und ergriffene Massnahmen zu berichten.
Diese verstärkten Berichterstattungspflichten sollen die Transparenz erhöhen und Unternehmen dazu anregen, ihre Emissionen zu reduzieren, was einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Schweizer Klimaziele leisten kann.
Wir bei vyzn begrüssen diesen aktuellen Wandel in die richtige Richtung. Wir stehen dir mit unserer Optimierungs-Software gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass deine Projekte auch unter den verschärften Vorgaben zukunftssicher bleiben – nachhaltig und wirtschaftlich.